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Datenschutz

Datensicherheit

Unter Datensicherheit versteht man alle technischen Maßnahmen, die die Vertraulichkeit (nur berechtigte Benutzer haben Zugriff), die Integrität (die Richtigkeit der Daten), die Verfügbarkeit (zur notwendigen Zeit ist auch der Zugriff möglich) und die Prüfbarkeit (Protokollierung wer hat wann geändert, gelöscht oder angelegt) gewärleisten. Es wird also das Ziel verfolgt die Daten vor Manipulation, unberechtigten Zugriff und NICHT-Verfügbarkeit zu schützen. Benutzerkonzepte, Verschlüsselung, Protokollierung und Datensicherung sind Maßnahmen der Datensicherheit.  

Einwilligung

Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.  Gemäß Art. 2 Abs.1 DSGVO gilt die Verordnung für „die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen“. Der Begriff der personenbezogenen Daten ist allerdings sehr weit gefasst und umfasst z.B. Informationen wie Name, Adresse, Telefonnummer, Autokennzeichen oder aber auch die IP-Adresse einer Person. Ausreichend ist es, wenn die Informationen einer Person irgendwie zugeordnet und damit ein Personenbezug hergestellt werden kann. 

Zutrittskontrolle

Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren.