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Datenschutz - Folgeabschätzung

Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Unabhängig von der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten müssen alle Unternehmen die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung beachten und umsetzen! Ein Datenschutzbeauftragter wird benötigt, wenn mindestens 20 Personen im Unternehmen ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Darüber hinaus muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn: Unternehmen besonders risikoreiche Prozesse haben oder Unternehmen besonders schutzwürdigen Daten (z.B. Daten von Minderjährigen oder Gesundheitsdaten) verarbeiten. Ebenfalls notwendig wird eine Bestellung, wenn eine spezielle Verarbeitung eine Datenschutz - Folgeabschätzung erfordert.