Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
Auftragsdatenverarbeitung
Eine Auftragsdatenverarbeitung liegt vor, wenn personenbezogene Daten von einem externen Anbieter erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, ohne dass eine Funktionsübertragung statt findet.
Auftragsverarbeiter
Ein Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter ist zwingend ein Auftragsverarbeitungsvertrag, i.d.R. als Anlage zu einem bestehenden Hauptvertrag, gemäß den Anforderungen der DSGVO zu schließen.