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Auftragsverarbeiter

Auftragsdatenverarbeitung

Eine Auftragsdatenverarbeitung liegt vor, wenn personenbezogene Daten von einem externen Anbieter erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, ohne dass eine Funktionsübertragung statt findet.

Auftragsverarbeiter

Ein Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.  Zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter ist zwingend ein Auftragsverarbeitungsvertrag, i.d.R. als Anlage zu einem bestehenden Hauptvertrag, gemäß den Anforderungen der DSGVO zu schließen. 

Für wen gilt die DSGVO?

Betroffen sind alle „natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen“ die für eigene Zwecke personenbezogene Daten verarbeiten. Die DSGVO zielt darauf ab, ob ein Anbieter von Waren oder Dienstleistungen personenbezogene Daten von in der EU befindlichen Personen verarbeitet, unabhängig vom Sitz des verarbeitenden Unternehmens.  Die DSGVO ist auch dann anzuwenden, wenn die Datenverarbeitung der Beobachtung des Verhaltens von Personen in der EU dient z.B. durch die Analyse des Surfverhaltens im Internet, wie auch die Speicherung von Cookies, egal zu welchem Zweck.