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Verantwortlichkeit für die Umsetzung der DSGVO im Unternehmen

Verantwortlichkeit für die Umsetzung der DSGVO im Unternehmen

Die Verantwortung zur Einhaltung der DSGVO oder anderer datenschutzrechtlicher Vorschrift liegt beim Verantwortlichen. Regelmäßig ist der Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzende als Vertreter der Gesellschaft in der Pflicht oder der Einzelunternehmer.