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DSGVO

DSGVO

Die DSGVO gilt als Datenschutzrecht in allen ihren Teilen verbindlich und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Mit der DSGVO soll ein gleichmäßiges und hohes Datenschutzniveau für natürliche Personen gewährleistet und die Hemmnisse für den Verkehr personenbezogener Daten in der Union beseitigt werden. Umgesetzt durch eine Stärkung und präzise Festlegung der Rechte betroffener Personen sowie eine Verschärfung der Verpflichtungen für diejenigen, welche personenbezogene Daten verarbeiten. Die DSGVO wurde am 04.05.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist 20 Tage später, am 25.05.2016, formell in Kraft getreten. Nach einer 2-jährigen Übergangsphase müssen die Bestimmungen dieser Richtlinie nun ab dem 25. Mai 2018 verbindlich umgesetzt werden (Art. 99 DSGVO).